Da Finnland seit 1995 Mitglied der Europäischen Union, kurz EU ist, genießen Besucher aus anderen EU-Ländern uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland.
Seit 1995 ist Finnland Mitglied der Europäischen Union. Für Reisende aus EU-Staaten sowie aus der Schweiz gilt daher uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland. Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Finnland gehört zum Schengen-Raum. Dadurch entfallen zwar reguläre Grenz- und Passkontrollen, dennoch gilt: Jeder Reisende ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Die genannten Bestimmungen gelten für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei längeren Aufenthalten sollten Sie sich vorab bei der jeweils zuständigen Behörde in Finnland informieren.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen für Finnland kurzfristig ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:
Dank der modernen Infrastruktur, einem gut ausgebauten Straßennetz und einem zuverlässigen öffentlichen Verkehrsnetz gestaltet sich das Reisen innerhalb Finnlands besonders einfach und komfortabel.
Planen Sie eine Weiterreise von Finnland in die Nachbarländer Norwegen oder Schweden, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.