Einreisebestimmungen Finnland

Welche Bestimmungen gelten für die Einreise nach Finnland?

Da Finnland seit 1995 Mitglied der Europäischen Union, kurz EU ist, genießen Besucher aus anderen EU-Ländern uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland.

Einreise nach Finnland für EU-Bürger und Schweizer

Seit 1995 ist Finnland Mitglied der Europäischen Union. Für Reisende aus EU-Staaten sowie aus der Schweiz gilt daher uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland. Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass

  • vorläufiger Reisepass

  • Personalausweis

  • vorläufiger Personalausweis

  • Kinderreisepass

Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Schengen-Raum und Ausweispflicht

Finnland gehört zum Schengen-Raum. Dadurch entfallen zwar reguläre Grenz- und Passkontrollen, dennoch gilt: Jeder Reisende ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Die genannten Bestimmungen gelten für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei längeren Aufenthalten sollten Sie sich vorab bei der jeweils zuständigen Behörde in Finnland informieren.

Aktuelle Einreisebestimmungen für Finnland

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen für Finnland kurzfristig ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:

Wir empfehlen, sich kurz vor der Reise nach Finnland stets über die aktuellen Regelungen zu informieren.

Reisen innerhalb Finnlands

Dank der modernen Infrastruktur, einem gut ausgebauten Straßennetz und einem zuverlässigen öffentlichen Verkehrsnetz gestaltet sich das Reisen innerhalb Finnlands besonders einfach und komfortabel.

Grenzüberschreitender Verkehr nach Norwegen und Schweden

Planen Sie eine Weiterreise von Finnland in die Nachbarländer Norwegen oder Schweden, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.