Einreisebestimmungen Finnland

Welche Bestimmungen gelten für die Einreise nach Finnland?

Da Finnland seit 1995 Mitglied der Europäischen Union, kurz EU ist, genießen Besucher aus anderen EU-Ländern uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland.

 

 

Einreise für EU Bürger

Da Finnland seit 1995 Mitglied der Europäischen Union, kurz EU ist, genießen Besucher aus anderen EU-Ländern uneingeschränkte Reisefreiheit nach Finnland. Die Einreise aus anderen EU Staaten sowie aus der Schweiz ist mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass. Die Dokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Innerhalb des Schengen Raumes entfallen zwar Passkontrollen, dennoch ist jeder Reisende verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Diese Angaben gelten für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen. Für längere Aufenthalte erkundigen Sie sich bitte bei der jeweils zuständigen Behörde.

Änderungen sind möglich

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern. Alle Fragen rund um die Einreise nach Finnland beantwortet die finnische Grenzschutzbehörde auf der englischsprachigen Webseite raja.fi. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie regelmäßig aktualisierte Angaben auch in deutscher Sprache. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich immer kurz vor Ihrer Reise nach den aktuell gültigen Bedingungen.

Reisen innerhalb Finnlands

Die gut ausgebaute Infrastruktur, einschließlich des öffentlichen Verkehrsnetzes und der Straßen, erleichtert zudem das Reisen innerhalb des Landes.

Grenzüberschreitender Verkehr

Sollten Sie von Finnland aus in die Nachbarländer reisen wollen informieren Sie sich bitte auf den Seiten des jeweiligen Landes. Für Norwegen und für Schweden.